Reiseabbruch-Versicherung
bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten versichert.
Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kaution für einen während der Mietreise eingetretenen Schaden bis zu € 1.000,- , bei einer Selbstbeteiligung von € 250,- .
Mietausfall-Versicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen durch die versicherte Person verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal € 10.000,- . Eine private Haftpflicht haftet grundsätzlich nicht für angemietete Objekte!
Inhalts-Versicherung
Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von 8.000,- Euro. Für Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von € 2.500,- . Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk-, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von € 3.000,-.